Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Umzüge (Karnvel, St. Martin, Schützen)
Zuständige Sachbearbeiterin:
Sachbearbeiterin
Umzüge im öffentlichen Verkehrsraum
Zur Durchführung von Umzügen im öffentlichen Verkehrsraum, wie Karnevalsumzügen, Schützenumzügen oder St.-Martins-Umzügen, wird eine Erlaubnis benötigt.
Erforderliche Unterlagen:
Ausgefülltes Antragsformular
Bei Veranstaltungen, an denen Fahrzeuge teilnehmen, ist eine Kopie der Zulassung, bzw. der Betriebserlaubnis, für nicht zugelassene Fahrzeuge ist die Vorlage eines Sachverständigengutachtens erforderlich.
Die Unterlagen müssen mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht werden.
Die Gebühr beträgt 21,00 €.
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Zur Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, wie Volkswanderungen -läufe oder Radtouristikfahrten, motorsportliche Veranstaltungen, wird eine Erlaubnis benötigt.
Erforderliche Unterlagen:
- Streckenbeschreibung (5-fach, Strecke wie im Vorjahr: ja/nein)
- Streckenplan (5-fach)
- Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Ausschreibung
- Ordnerplan (5-fach)
- Freistellungserklärung (1-fach)
- Sicherungskonzept (5-fach)
- Durchfahrtzeiten (5-fach)
Die Unterlagen müssen mindestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht werden.
Die Gebühr beträgt je nach Art der Veranstaltung 21,00 bis 150,00€.