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Inhalt

Umweltausschuss

1. Aufgaben:

  • Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes einschließlich Immissionsschutz
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien, die bei Fachplanungen berücksichtigt werden sollen, insbesondere in folgenden Bereichen:
    - Luftreinhaltung
    - Lärmschutz und Lärmbekämpfung
    - Bodenschutz
    - Sicherung und Schutz von Wald- und Erholungsflächen, sowie landwirtschaftlicher Nutzflächen
    - Aufgaben nach dem Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz
    - Gestaltung von Wasserläufen und Bächen
    - Anlegung von öffentlichen Anlagen, Frei- und Grünflächen, sowie Friedhöfen
    - Landschaftsplanung
    - Freiraumplanung
  • Ausgrabungsangelegenheiten
  • Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und Ausgestaltung der Grün- und Parkanlagen
  • Förderung von Blumenschmuckwettbewerben
  • Eigenständige Pflanz- und Pflegekonzepte und deren Umsetzung
  • Angelegenheiten nach der Baumschutzsatzung
  • Biotopmaßnahmen
  • Maßnahmen auf dem Gebiet der Energieversorgung und des Energieverbrauchs
  • Beteiligungen an Planungen und Projekten, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist


2. Entscheidungsbefugnisse

Entscheidung in den Angelegenheiten nach Ziffer 1 mit Ausnahme der Abgrabungsangelegenheiten (siehe.§ 6) einschließlich Vergabe von Lieferungen und Leistungen außer Bauleistungen.