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Inhalt
Umweltausschuss
1. Aufgaben:
- Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes einschließlich Immissionsschutz
- Natur- und Landschaftsschutz
- Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien, die bei Fachplanungen berücksichtigt werden sollen, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Luftreinhaltung
- Lärmschutz und Lärmbekämpfung
- Bodenschutz
- Sicherung und Schutz von Wald- und Erholungsflächen, sowie landwirtschaftlicher Nutzflächen
- Aufgaben nach dem Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz
- Gestaltung von Wasserläufen und Bächen
- Anlegung von öffentlichen Anlagen, Frei- und Grünflächen, sowie Friedhöfen
- Landschaftsplanung
- Freiraumplanung - Ausgrabungsangelegenheiten
- Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und Ausgestaltung der Grün- und Parkanlagen
- Förderung von Blumenschmuckwettbewerben
- Eigenständige Pflanz- und Pflegekonzepte und deren Umsetzung
- Angelegenheiten nach der Baumschutzsatzung
- Biotopmaßnahmen
- Maßnahmen auf dem Gebiet der Energieversorgung und des Energieverbrauchs
- Beteiligungen an Planungen und Projekten, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist
2. Entscheidungsbefugnisse
Entscheidung in den Angelegenheiten nach Ziffer 1 mit Ausnahme der Abgrabungsangelegenheiten (siehe.§ 6) einschließlich Vergabe von Lieferungen und Leistungen außer Bauleistungen.