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Raumplanung
Aufgaben der Raumplanung
Die Aufgabe der Raumplanung ist es, räumliche Entwicklungsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen (Stadtteil, Stadt, Region, Land, Staat, Kontinent) und in Bezug auf unterschiedliche Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung) zu untersuchen. Ziel ist es, Konflikte bei der Nutzung des Raumes zu vermeiden und Lösungsstrategien bei der Erschließung des Raumes zu finden. Die Bezeichnung ist nicht verbindlich definiert, sondern stellt einen Oberbegriff dar, der alle planerischen Maßnahmen mit räumlichen Auswirkungen – von der Quartiersplanung über die Stadt- und Regionalplanung bis hin zur Landesplanung und Raumordnung – umfasst. Dabei schließt die Raumplanung sowohl die formellen, in Gesetzen geregelten Planungsverfahren (etwa die Bauleitplanungen nach dem Baugesetzbuch oder die Regional- und Landesplanung nach den Landesplanungsgesetzen) als auch informelle Planungsprozesse (zum Beispiel Rahmenplanungen) ein.
Ebenen der Raumplanung in Deutschland
Je nach Größe des zu beplanenden Raumes hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Planungsebenen vorgesehen. Dementsprechend sind Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe der Planwerke unterschiedlich. Es wird dabei nach einem hierarchischen Prinzip vorgegangen, nach dem eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht widersprechen darf, gleichzeitig aber die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen sind (sog. "Gegenstromprinzip"). Die Planungsträger, also die Auftraggeber, sind die Verwaltungseinheiten der öffentlichen Hand, also – in hierarchischer Ordnung – der Bund, ein Bundesland, Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Gemeinden.
Förmliche, also auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente der räumlichen Planung sind:
- Auf der Ebene des Bundes: Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen, Raumordnungsbericht
- Auf der Ebene der Länder: Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan
- Auf der Ebene der Regierungsbezirke (oder mehrerer Kreise): Regionalplan oder Gebietsentwicklungsplan in NRW
- Auf kommunaler Ebene: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
Hinzu kommt als übergeordnetes Planwerke auf europäischer Ebene das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK)