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Landschaftsplan
Im Landschaftsplan werden auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die örtlichen Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt. Sein Geltungsbereich erstreckt sich nur auf den Außenbereich.
Was setzt der Landschaftsplan fest?
Über den Landschaftsplan werden mit textlichen Regelungen und entsprechenden Plandarstellungen die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler ausgewiesen. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (zum Beispiel natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Bewirtschaftung (Kahlschlagsbegrenzungen, Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, die Anpflanzung von Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, Pflegemaßnahmen und auch die Ausstattung der Landschaft mit Wanderwegen.