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Inhalt
Raumordnung
Allgemeine Leitvorstellungen der Raumordnung
Dabei sind folgende Leitvorstellungen zu beachten:
- die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft und in der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen ist zu gewährleisten
- die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und zu entwickeln
- die Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen sind zu schaffen
- Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung sind langfristig offen zu halten
- die prägende Vielfalt der Teilräume ist zu stärken
- gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen sind herzustellen
- die räumlichen und strukturellen Ungleichgewichte zwischen den bis zur Herstellung der Einheit Deutschlands getrennten Gebieten sind auszugleichen
- die räumlichen Voraussetzungen für den Zusammenhalt in der Europäischen Gemeinschaft und im größeren europäischen Raum sind zu schaffen
Um diese Leitziele zu erreichen sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen abzustimmen, widersprüchliche Ansprüche an den Raum abzuwägen und die auftretenden Konflikte auszugleichen. Gleichzeitig soll Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen getroffen werden. Die Ergebnisse der Raumordnung werden in zusammenfassenden und übergeordneten Planwerken festgehalten: Im Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen sowie dem ergänzenden Raumordnungsbericht ist das Leitbild für die räumliche Entwicklung im gesamten Bundesgebiet dargelegt, die Entwicklungsziele für die einzelnen Bundesländer werden in Raumordnungsplänen, die durch erläuternde Raumordnungsprogramme ergänzt werden, dargestellt.
Wesentliche Planungsinstrumente
- System der Zentralen Orte
- Aufbau von Entwicklungsachsen
- Prinzip der Vorranggebiete
- Aufbau städtischer Netze
Raumplanung hingegen ist die Gesamtheit aller zur Erarbeitung, Aufstellung und Durchsetzung einer erstrebten strukturräumlichen Ordnung (Raumordnung) eingesetzten planerischen Mittel.