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Inhalt
74. Flächennutzungsplanänderung "Windvorrangzonen"
Ziel der Planung ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie, die eine Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Stadtgebiet entfalten (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Zeitgleich mit der Ausweisung neuer Konzentrationszonen werden die bisher bestehenden Konzentrationszonen (14. Änderung), die nicht der Potentialstudie für Windenergiekonzentrationszonen entsprechen, aufgehoben.
Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen steht das Ziel, möglichst nur Räume mit einer guten Eignung und möglichst wenigen Restriktionen auszuweisen und somit gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu erhalten sowie den Naturhaushalt und das kulturelle Erbe zu schützen.
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.