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Inhalt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kerpen 267A Vinzenzstraße
Ziel und Zweck der Planung ist es, auf den zur Zeit brach liegenden und ehemals durch Einzelhandel mit den dazugehörigen Stellplätzen genutzten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnquartiers mit einem kleinen Quartiersplatz an dem vorhandenen großen Nußbaum zu schaffen. Geplant ist die Realisierung von circa 28 Einfamilienhäusern als Reihen– und Doppelhäuser in bis zu 2–geschossiger offener Bauweise.
Im Bereich der Stiftstraße zwischen Hausnummer 62 und Hausnummer 72 ist beabsichtigt in Anlehnung an die schon vorhandene Bebauung Mehrfamilienhäuser mit gegebenenfalls erdgeschossiger gewerblicher Nutzung zu errichten.
Im Bereich der Stiftstraße zwischen Hausnummer 62 und Hausnummer 72 ist beabsichtigt in Anlehnung an die schon vorhandene Bebauung Mehrfamilienhäuser mit gegebenenfalls erdgeschossiger gewerblicher Nutzung zu errichten.
Lageplan
Textliche Festsetzung
Verfahrensstand:
Einleitungsbeschluss
25.09.2001
Bekanntmachung Einleitung
12.01.2002/ 16.01.2002
Vorgezogenes Beteiligungsverfahren
14.01.2002 - 15.02.2002
Einleitungs- (neu)/Auslegungsbeschluss
23.04.2002
Öffentl. Auslegung
07.06.2002 - 09.07.2002
Satzungsbeschluss
08.10.2002
Bekanntmachung 12./ 13. 06.2004
Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.
Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.