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Inhalt
BP KE 2A/3. Änderung Maastrichter Straße
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes 2 A sollen an dem Standort die bereits vorhandenen Einzelhandelsflächen vergrößert werden. Zur Erreichung dieser Zielsetzung wurden vom vorherigen Vorhabenträger nach dem vorgezogenen Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes im Zuge der 33-iger Planreife schon an drei Stellen die überbaubaren Grundstücksflächen erweitert, Stellplätze hergerichtet und Begrünungsmaßnahmen vorgenommen.
Verbundenen mit diesen Maßnahmen wurde eine städtebauliche Aufwertung des Gebietes erzielt. Durch die beabsichtigen baulichen Maßnahmen wurde auch eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs erforderlich, die ebenfalls im Rahmen des Änderungsverfahrens nunmehr planungsrechtlich abgesichert werden soll. Da auf der Grundlage des bestehenden und derzeitigen Planungsrechts keine Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben möglich ist, soll der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2 A im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß §12 BauGB geändert und zur Rechtskraft gebracht werden.
Durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages zum Vorhaben – und Erschließungsplan zwischen der Stadt Kerpen und dem Vorhabenträger, wird die Realisierung des Vorhabens gewährleistet.
Verbundenen mit diesen Maßnahmen wurde eine städtebauliche Aufwertung des Gebietes erzielt. Durch die beabsichtigen baulichen Maßnahmen wurde auch eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs erforderlich, die ebenfalls im Rahmen des Änderungsverfahrens nunmehr planungsrechtlich abgesichert werden soll. Da auf der Grundlage des bestehenden und derzeitigen Planungsrechts keine Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben möglich ist, soll der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2 A im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß §12 BauGB geändert und zur Rechtskraft gebracht werden.
Durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages zum Vorhaben – und Erschließungsplan zwischen der Stadt Kerpen und dem Vorhabenträger, wird die Realisierung des Vorhabens gewährleistet.
Lageplan
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss:
28.08.01
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
02.05. - 05.06.2001
Offenlegungsbeschluss:
28.08.01
Offenlegung:
21.08. - 30.09.2005
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
07.03.2006
Rechtskraft (Veröffentlichung):
30.06.2006
Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.
Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.