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Bebauungsplan Buir 3/3. Änderung `Am langen Weiher`
Der Bebauungsplan Buir 3/3. Änderung " Am langen Weiher " weist für den Bereich zwischen Von-Arndt-Straße und Manheimer Straße Wohnbauflächen für eine bis zu zweigeschossige Einzel-, Doppel- oder Reihenhausbebauung aus. Der Bebauungsplan Buir 3/3. Änderung ist seit dem 20.09.1974 rechtsverbindlich und weitgehend umgesetzt.
Hinweis: Für einen Teilbereich westlich der Leipziger Straße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Buir Nr. 3.
Hinweis: Für einen Teilbereich westlich der Leipziger Straße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Buir Nr. 3.
Lageplan
Ansprechpartnerin:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.
Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.