Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
BF Bild für Umwelt
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Hier kann alles drin stehen.

Icon Senioren Freizeit
Text unter Bild

Mal sehen was passiert, wenn der Inhalt breiter ist als die Spalte.

Inhalt

Lärmaktionsplanung

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gemäß den Vorgaben der europäischen Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25.06.2002, sind die Städte und Kommunen zur Erarbeitung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Die Kolpingstadt Kerpen erstellt zurzeit einen Lärmaktionsplan der Stufe IV. Nach § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Lärmaktionspläne sind zur Regelung von „Lärmproblemen und Lärmauswirkungen“ nach § 47d BImSchG aufzustellen. Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, welche gemäß § 47b Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden. Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Auf der Grundlage der aktualisierten Lärmkarten sind bis spätestens 18.07.2024 bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die eingereichten Anregungen und Hinweise aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden ausgewertet und berücksichtigt. Das bedeutet, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anregungen erfolgte. Die Anregungen und Hinweise müssen jedoch nicht zwingend in die Lärmaktionsplanung einfließen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV der Kolpingstadt Kerpen kann in der Zeit vom

13.05.2024 bis einschließlich 02.07.2024

während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Kerpen in Raum 230 oder im Internet unter www.stadt-kerpen.de à Planen & Bauen à Umweltschutz/Grünplanung à Lärmaktionsplanung eingesehen werden.

Das Rathaus ist nur mit Einschränkungen für die Öffentlichkeit zugänglich, daher ist eine persönliche Einsichtnahme während der unten genannten Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarung möglich - bitte wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter, Antti Olbrisch (02237-58 119 oder antti.olbrisch@stadt-kerpen.de).

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag bis Mittwoch und Freitag: 08:30 – 12:00

Donnerstag 13:30 – 18:30

Während der Auslegungsfrist können Anregungen bzw. Stellungnahmen insbesondere schriftlich oder per E-Mail an folgende Adresse antti.olbrisch@stadt-kerpen.de, vorgebracht werden, über die der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen entscheidet. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.