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Lärmaktionsplanung

Die Umgebungslärmrichtlinie wurde am 16.06.2005 durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und durch die Verordnung über die Lärmkartierung in deutsches Recht überführt.

Gemäß § 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die Gemeinden für die Lärmkartierung und die sich hieraus gegebenenfalls ergebenden Aufstellung von Aktionsplänen zuständig. In NRW führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz(LANUV) außerhalb der Ballungsräume für die Kommunen die Lärmberechnungen durch (Lärmkartierung). Die Gesamtbewertung wird in entsprechenden Lärmkarten dokumentiert. Die Ergebnisse sind im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de. einzusehen. Weitergehende und zusätzliche Informationen sind über das Umgebungslärmportal http://www.umgebungslaerm.nrw.de abrufbar. 

Die Lärmaktionsplanung in der 4. Runde wurde am 18.06.2024 vom Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen beschlossen.