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Inhalt
Kontrakt Bodenpolitik und Bodenmanagement]
Kontrakt
über Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfung in der Stadt Kerpen
zwischen
dem Rat der Stadt Kerpen
und
der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen
Präambel:
Mit der Zielsetzung einer deutlichen Verbesserung der Förderung der Belange von Familien und Kindern wurde von der Verwaltung unter Einbeziehung des Arbeitskreises „Leitbild Leben in Kerpen“ im Rahmen der Thematik „Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfung in der Bauleitplanung“ ein umfangreicher Kriterienkatalog erarbeitet.
Dieser Kriterienkatalog wurde nach vorheriger Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr vom Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 25.02.2003 einstimmig als Instrument zur Optimierung der sozialen Infrastruktur im Rahmen der Bauleitplanung verbindlich beschlossen.
§ 1 Kontraktgegenstand
Kinder- und Familienfreundlichkeitsprüfung in der Stadt Kerpen
§ 2 Zieldefinition
Der Inhalt der Ratsvorlage vom 17.11.2002 (Anlage I) und die dort in der Anlage definierten Kriterien zur Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfung werden als verbindliches Konzept definiert. Die Anlage wird Bestandteil dieses Kontraktes.
§ 3 Laufzeit
Dieser Kontrakt wird für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.03.2010 geschlossen. Über eine Verlängerung wird zu gegebener Zeit beraten.
§ 4 Öffentlichkeitsarbeit
Die Veröffentlichung der vereinbarten Kriterien erfolgt im Internet.
Kerpen, den .2005
______________________________________________
Für den Rat der Stadt Kerpen
Marlies Sieburg
Bürgermeisterin
_____________________________________________
Peter Knopp
Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin
der Stadt Kerpen und 1. Beigeordneten
Mit der Zielsetzung einer deutlichen Verbesserung der Förderung der Belange von Familien und Kindern wurde von der Verwaltung unter Einbeziehung des Arbeitskreises „Leitbild Leben in Kerpen“ im Rahmen der Thematik „Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfung in der Bauleitplanung“ ein umfangreicher Kriterienkatalog erarbeitet.
Dieser Kriterienkatalog wurde nach vorheriger Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr vom Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 25.02.2003 einstimmig als Instrument zur Optimierung der sozialen Infrastruktur im Rahmen der Bauleitplanung verbindlich beschlossen.
§ 1 Kontraktgegenstand
Kinder- und Familienfreundlichkeitsprüfung in der Stadt Kerpen
§ 2 Zieldefinition
Der Inhalt der Ratsvorlage vom 17.11.2002 (Anlage I) und die dort in der Anlage definierten Kriterien zur Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfung werden als verbindliches Konzept definiert. Die Anlage wird Bestandteil dieses Kontraktes.
§ 3 Laufzeit
Dieser Kontrakt wird für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.03.2010 geschlossen. Über eine Verlängerung wird zu gegebener Zeit beraten.
§ 4 Öffentlichkeitsarbeit
Die Veröffentlichung der vereinbarten Kriterien erfolgt im Internet.
Kerpen, den .2005
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Für den Rat der Stadt Kerpen
Marlies Sieburg
Bürgermeisterin
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Peter Knopp
Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin
der Stadt Kerpen und 1. Beigeordneten