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Inhalt
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Grundlage für den Stadterneuerungsprozess „vor Ort“ ist das integrierte Stadtentwicklungskonzept. In NRW ist es seit dem Jahr 2008 verpflichtend, ein Integriertes städtebauliches Entwicklungs- bzw. Handlungskonzept als Grundlage für alle Teilprogramme der Städtebauförderung zu erarbeiten. Es soll zu Beginn der Gesamtmaßnahme von der Kommune unter Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Akteure im Quartier, Bewohner, Eigentümer, Geschäftsleute, Vereine etc.) und der öffentlichen Aufgabenträger erarbeitet werden. Es umfasst in der Regel
Ausgangslage Leitthemen des Masterplan-Prozesses werden u.a. die Handlungsfelder:
Der Masterplanprozess soll in 2017 starten. Ein Förderantrag für die zu erbringenden Planungs- und Steuerungsleistungen wird zurzeit vorbereitet. Im Vorgriff auf die Ergebnisse und Strategien des Masterplan-Prozesses bestand aufgrund zum Teil erheblicher städtebaulicher und sozialer Missstände die Notwendigkeit, die Großwohnsiedlung „Maastrichter Straße“ in Kerpen vorab einer vertiefenden Betrachtung zu unterziehen, mit dem Ziel, die an dem Standort vorhandenen Problemlagen frühzeitig ggf. mit Unterstützung der Städtebauförderung einem Erneuerungsprozess zuzuführen. Im Rahmen einer Quartiersanalyse wurde die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft in 2015 beauftragt, wesentliche strukturelle, städtebauliche und soziale Merkmale und Indikatoren aufzuzeigen. Ziel der Untersuchung war die Definition eines prioritär zu bearbeitenden Interventionsraums. In seiner Sitzung am 27.10.2015 beschloss der Rat der Kolpingstadt Kerpen aufgrund der Ergebnisse der Voruntersuchung die Durchführung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für das Gebiet Maastrichter Straße. Als Ergebnis der Voruntersuchung wurde für das Quartier „Maastrichter Straße“ im Ortsteil Kerpen aufgrund der sozialen Indikatoren und eines seit Jahren leerstehenden Abrisshochhauses der größte Handlungsdruck festgestellt. Das Quartier wies weiterhin große Potentiale für Neubau- Entwicklungen mit qualitativer Maßstabsetzung für die Gesamtstadt sowie große Potentiale in der energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestands auf. Auch mit Blick auf den Masterplan können die Leitthemen des gesamtstädtischen Masterplans hier in kleinem Maßstab bereits bearbeitet werden. Der Ortsteil Kerpen ist der seit der Gebietsreform im Jahre 1974 namensgebende Teil der Gesamtstadt Kerpen, bestehend aus den Ortsteilen Blatzheim, Buir, Horrem, Kerpen, Manheim, Mödrath, Sindorf und Türnich. Der Ortsteil Kerpen ist heute Verwaltungszentrum der Kolpingstadt und hat daher besondere Bedeutung für die Außendarstellung und Wahrnehmung der Stadt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln hat die Kolpingstadt Kerpen die Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Gebiet Maastrichter Straße Kerpen aufgrund der besonderen Dringlichkeit bzgl. der Großwohnsiedlung sowie zu nutzender Potentiale noch vor Abschluss des Masterplans „konzept.kolpingstadt 2030“ in Auftrag gegeben. Das Untersuchungsgebiet „Maastrichter Straße“ liegt im Stadtteil Kerpen der Kolpingstadt Kerpen. Westlich grenzt das Untersuchungsgebiet an den Neffelbachumfluter und wird im Osten von der Sindorfer Straße (K47) begrenzt. Innerhalb des Untersuchungsgebiets befinden sich drei von sieben Kindertagesstätten (Kita) des Ortsteils Kerpen, darunter das einzige zertifizierte Familienzentrum des Ortsteils. Weiterhin liegen drei der sechs Schulen des Ortsteils Kerpens im Untersuchungs- gebiet, darunter eine Grundschule, eine von zwei Hauptschulen sowie das einzige Gymnasium der Kolpingstadt. Weitere Informationen zum Projekt ISEK Maastrichter Straße: Energetisches Quartierskonzept Stadtwerke Kerpen Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Maastrichter Straße Einladung zum 1. Bürgerforum am 19. Mai 2016 Ergebnisse aus dem 1. Bürgerforum vom 19. Mai 2016 Einladung zum 2. Bürgerforum am 22. September 2016 Ergebnisse aus dem 2. Bürgerforum vom 22. September 2016 Sachstandsbericht zum Programmjahr 2018 Sachstandsbericht zum Programmjahr 2019 Sachstandsbericht - September 2021
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