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Inhalt
Fischereischein
Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber/ Inhaberin eines Fischereischeins sein und diesen bei sich führen. Die Erteilung eines Fischereischeins setzt voraus, dass die betreffende Person eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat und mindestens 14 Jahre alt ist.
Der Fischereischein wird auf Antrag wahlweise für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt.
Personen, die das zehnte aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, es sei denn, die Fischerprüfung wurde bereits abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Jugendfischereischein wird nur als Jahresfischereischein ausgestellt und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers/einer Fischereischeininhaberin.
Die Kolpingstadt Kerpen ist nur zuständig für die Erteilung oder Verlängerung von Fischereischeinen (einschl. Jugendfischereischein) an Personen, die in Kerpen wohnen.
Informationen zum Thema Fischerprüfung finden Sie auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises (www.rhein-erft-kreis.de).
Benötigte Unerlagen:
- bei Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahres-Fischereischeines ist der Nachweis über die Sportfischerprüfung, ein Passbild sowie der Personalausweis/Reisepass vorzulegen
- bei Ausstellung des Jugendfischereischeines muß der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass sowie ein Passbild vorgelegt werden
- für die Verlängerung eines Fischereischeines ist der abgelaufene Fischereischein sowie der Personalausweis/Reisepass vorzulegen.
Gebühren für die Neuausstellung bzw. Verlängerung:
Jahresfischereischein 16,00 Euro
Fünfjahres-Fischereischein 48,00 Euro
Jugendfischereischein 8,00 Euo