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Inhalt
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Stiftsplatz 14 - 16
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Standesbeamtin
Stiftsplatz 14 - 16
50171 Kerpen
Standesbeamtin
Stiftsplatz 14 - 16
50171 Kerpen
Standesbeamtin
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50171 Kerpen
Benötigen Sie Ihre Geburts- Ehe-, oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine Sterbeurkunde, können Sie gerne persönlich vorbei kommen (bitte Personalausweis mitbringen) oder aber die Urkunde schriftlich bzw. per Email oder Fax beantragen.
Bitte beachten Sie, dass alle Personenstandsurkunden nur für betroffene oder beteiligte Personen ausgestellt werden dürfen.
Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen oder eine Vollmacht der betroffenen Person vorlegen.
Achtung!
- Eine Geburtsurkunde oder Ablichtung aus dem Geburtsregister stellt das Standesamt des Geburtsortes aus (den Geburtsort bitte genau angeben, da Kerpen aus mehreren früheren Gemeinden besteht).
- Eine Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem früheren Familienbuch wird nur dort ausgestellt, wo die Ehe geschlossen wurde.
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
- Eine Sterbeurkunde stellt nur das Standesamt des Sterbeortes aus.
Die Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können auch in internationaler (mehrsprachiger) Form für die Verwendung im Ausland ausgestellt werden.
Gebühren:
Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5,00 Euro.
Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden