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Inhalt
Schiedspersonen
Die Hauptaufgabe der Schiedsperson besteht in der Entlastung der Gerichte durch ihre Arbeit der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Die Schiedsperson ist kein Richter; sie spricht kein Urteil. Sie hat die Aufgabe, den Streit, der ihr vorgetragen wird, zu schlichten, d. h. die Parteien dazu zu bewegen, einen Vergleich zu schließen.
„Schlichten statt Richten“ ist das Motto.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Schiedsamtsbezirk |
Schiedsperson |
Vertretung |
---|---|---|
Kerpen, Mödrath (Schiedsamtsbezirk 1) |
Dr. Askim Bozkurt | Robert Pöppinghaus |
Blatzheim, Buir, Manheim (Schiedsamtsbezirk 2) |
Robert Pöppinghaus | Rebecca Neumann |
Sindorf (Schiedsamtsbezirk 3) |
Rebecca Neumann | Robert Pöppinghaus |
Horrem, Neu-Bottenbroich (Schiedsamtsbezirk 4) |
Katzek Jürgen | Eugen Weßler |
Türnich, Balkhausen, Brüggen (Schiedsamtsbezirk 5) |
Eugen Weßler | Katzek Jürgen |