Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Bauvoranfragen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich
Stadtteile Buir, Manheim-neu u. Langenich
Stadtteil Blatzheim
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet
Abteilungsleiterin / Stadtteil Kerpen-Süd
Stadtteil Sindorf (ohne Gewerbegebiet)
Bauvoranfrage
Vor Einreichung eines Bauantrages ist es zur Vermeidung eventuell aufwendiger Planungsarbeiten zweckmäßig, wegen bestehender Zweifel über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine Bauvoranfrage an die Bauaufsichtsabteilung zu richten. Dem förmlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Diese Unterlagen sind in dem Einzelfall unterschiedlich.
Den Umfang der Bauvoranfrage und damit auch die erforderlichen Unterlagen, bestimmt der Antragsteller/die Antragstellerin.
Achtung: Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gibt noch kein Recht, mit den Bauarbeiten zu beginnen!