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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Bauvoranfragen



Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-274

E-Mail:

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Für Sie zuständig:


Beate Baltes
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich


Telefon:
02237/58-448

E-Mail:

Raum:
208

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Silke Becker
Stadtteile Buir, Manheim-neu u. Langenich


Telefon:
02237- 58 - 577

E-Mail:

Raum:
255

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Nicole Zschocke
Stadtteil Blatzheim


Telefon:
02237/58-299

E-Mail:

Raum:
254

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Sandra Stockem
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet


Telefon:
02237/58-450

E-Mail:

Raum:
257

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Julia Ullrich
Abteilungsleiterin / Stadtteil Kerpen-Süd


Telefon:
02237/58-572

E-Mail:

Raum:
209

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My Phung Nguyen
Stadtteil Sindorf (ohne Gewerbegebiet)


Telefon:
02237/58-575

E-Mail:

Raum:
208

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Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages ist es zur Vermeidung eventuell aufwendiger Planungsarbeiten zweckmäßig, wegen bestehender Zweifel über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine Bauvoranfrage an die Bauaufsichtsabteilung zu richten. Dem förmlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Diese Unterlagen sind in dem Einzelfall unterschiedlich.

Den Umfang der Bauvoranfrage und damit auch die erforderlichen Unterlagen, bestimmt der Antragsteller/die Antragstellerin.

Achtung: Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gibt noch kein Recht, mit den Bauarbeiten zu beginnen!