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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Bauarchiv



Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-274

E-Mail:

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Für Sie zuständig:


Christine Maletz
Aktenarchiv, Hausnummern, Registratur
Stadtteile: Blatzheim, Buir, Kerpen inkl. Vinger Weg, Langenich, Manheim-neu u. Mödrath


Telefon:
02237/58-444

E-Mail:

Raum:
207

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NN
Aktenarchiv, Hausnummern, Registratur
Stadtteile: Horrem, Neu-Bottenbroich, Sindorf, Türnich, Balkhausen, Brüggen u. Manheim-alt


Telefon:
02237/58-402

Raum:
207

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Bauarchiv

Das Bauarchiv hält Akten über Bauvorhaben ab ca. 1950 vor, die nach Straßen- und Hausnummern sortiert sind.
Dort können auf Anfrage sowie bei berechtigtem Interesse abgeschlossene Baugenehmigungsakten eingesehen werden. Eine Zusendung der Akten ist nicht möglich.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Akten eventuell nicht vollständig oder nicht mehr verfügbar sind. Der angebotene Service zur Akteneinsicht ist eine freiwillige Leistung der Kolpingstadt Kerpen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten.

Zur Akteneinsicht bedarf es eines schriftlichen Antrages. Nutzen Sie hierzu bitte unser Online-Formular. Nach dem Ausfüllen des Formulars und Zusendung per E-Mail, Fax oder Post werden Sie von uns kontaktiert, um einen Termin zu vereinbaren. Möchten Sie Kopien oder Scans, werden diese angefertigt und übersendet. 

Gerne können Sie das Antrags-Formular nach vorheriger Terminabsprache in der Registratur abholen.

Sie erhalten in der Regel* innerhalb von zehn Werktagen, nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, eine Rückmeldung. Sollten Sie in diesem Zeitraum keine Rückmeldung erhalten, erfragen Sie bitte den aktuellen Sachstand. 

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Mitarbeiterinnen bei der Akteneinsicht keine fachlichen Auskünfte geben können. 

Bei Neubaumaßnahmen besteht für die betroffenen Nachbarn oder deren Rechtsvertreter grundsätzlich die Möglichkeit der Akteneinsicht. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Bezirksingenieur / -in.

Die Gebühren richten sich nach der aktuelle Verwaltungsgebührenverordnung der Kolpingstadt Kerpen. 

Hinweis: 

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kommt es aktuell zu längeren Wartezeiten.

Wir bitten um Verständnis.

 

Formular: 

Antrag auf Nutzung des Bauaktenarchivs der Kolpingstadt Kerpen

Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung: 

Mo, Di, Mi                         08.30 h - 12.00 h 
                                        (Vorsprache im Archiv bis 11.00 h)
Do (nur nachmittags)        13.30 h - 18.30 h  
                                        (Vorsprache im Archiv bis 17.00 h)
Fr                                      geschlossen