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Bauanzeige



Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-274

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Für Sie zuständig:


Beate Baltes
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich


Telefon:
02237/58-448

E-Mail:

Raum:
208

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Silke Becker
Stadtteile Buir, Manheim-neu u. Langenich


Telefon:
02237- 58 - 577

E-Mail:

Raum:
255

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Nicole Zschocke
Stadtteil Blatzheim


Telefon:
02237/58-299

E-Mail:

Raum:
254

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Sandra Stockem
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet


Telefon:
02237/58-450

E-Mail:

Raum:
257

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Julia Ullrich
Abteilungsleiterin / Stadtteil Kerpen-Süd


Telefon:
02237/58-572

E-Mail:

Raum:
209

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My Phung Nguyen
Stadtteil Sindorf (ohne Gewerbegebiet)


Telefon:
02237/58-575

E-Mail:

Raum:
208

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Bauanzeige

Durch das Bürokratieabbaugesetz I hat der Gesetzgeber abweichend von der Landesbauordnung festgelegt, das die reine Nutzungsänderung baulicher Anlagen nur einer schriftlichen Anzeige bedarf. Soweit die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von 2Wochen nach Eingang der Anzeige erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, kann die Nutzung aufgenommen werden.

Gleiches gilt auch für die Errichtung von Kleingaragen, allerdings bei Garagen an der Grundstücksgrenze oder in einem Abstand von weniger als 3,00 m nur dann, wenn eine Einverständniserklärung des betroffenen Grenznachbarn vorliegt.