Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt


    


Vormünder und Pfleger, Beratung und Unterstützung von



Abteilung 23.3 - Kinder- u. Jugendförderung, Amtsvormundschaften, Präventionsstelle


Fax:
02237/58-102

Telefon:
02237/58-643

Visitenkarte anzeigen


Beratung und Unterstützung für Vormünder und Pfleger

Das Jugendamt hat dem Vormundschaftsgericht Personen und Vereine vorzuschlagen, die sich im Einzelfall zum Vormund oder Pfleger eignen. Vormünder und Pfleger haben gemäß § 53 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII Anspruch auf regelmäßige und dem jeweiligen erzieherischen Bedarf des Mündels entsprechende Beratung und Unterstützung. Ihre zuständigen Ansprechpartner sind die Amtsvormünder. Sie nehmen auch die Eignungsprüfungen für Vormünder und Pfleger vor.

Mehr zum Thema