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Grünvernetzungsplan



Abteilung 16.1 - Stadtplanung, Klima- und Umweltschutz
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228

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Grünvernetzungsplan

Bei der Grünvernetzung handelt es sich um flächenhafte, punkt- oder linienförmige Elemente, wie zum Beispiel Wasserläufe, Gehölze, Bäume, Tümpel, Wiesen in der freien Landschaft. Durch geeignete Maßnahmen sollen diese erhaltenswerten Biotope miteinander verbunden werden. Die dadurch entstehenden Grünzüge ermöglichen den ungehinderten Artenaustausch. Dies hat zur Folge, dass die natürlichen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Populationen von Tier- und Pflanzenarten hergestellt und stabilisiert werden können. Dadurch wird die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nachhaltig gesteigert.

Im Grünvernetzungsplan sind so genannte „Suchräume“ dargestellt, die die derzeitig bestehenden Nutzungen überlagern. Eine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber dem einzelnen ist nicht gegeben; das heißt eine Inanspruchnahme der Flächen kann nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer erfolgen. Die für Flora und Fauna außerordentlich wichtigen Leitlinien sollen als Grünzüge ausgewiesen werden, um ökologische Maßnahmen dort zu realisieren, wo die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gesteigert werden kann.