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Marktwesen



Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
E-Mail:

Telefon:
02237/58-269

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Für Sie zuständig:


Marga Titz
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-270

E-Mail:

Raum:
75

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  1. Allgemeine Informationen:
    Jeder Markt muss festgesetzt (erlaubt) werden.
     
  2. Benötigte Unterlagen:
    1. Antrag
    2. Personalausweis
    3. Angaben über dieanzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Aussteller (z. B. vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
    4. Teilnahmebestimmungen  
    5. Führungszeugnis des Veranstalters - Belegart 0
    6. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Veranstalters - Belegart 9
    7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
       
  3. Gebühren:
    100,00 € - 2.300,00 € (i. d. R. 350,00 €)
     
  4. Rechtliche Grundlagen:
    Gewerbeordnung

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