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Gewerbeanzeigen



Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
E-Mail:

Telefon:
02237/58-269

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Für Sie zuständig:


Britta Odenthal
Erreichbarkeit: mo - do 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-240

E-Mail:

Raum:
73

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  1. Wenn Sie

    1. den selbständigen Betrieb eines Gewerbes in Kerpen beginnen,
    2. den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
    3. den Betrieb innerhalb der Stadt Kerpen verlegen,
    4. den Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen oder
    5. den Betrieb gänzlich aufgeben,  

    sind Sie verpflichtet, dies dem Gewerbeamt der Kolpingstadt Kerpen gleichzeitig (innerhalb von 4 Wochen) anzuzeigen.  Unter Umständen hat eine Verspätung ein Bußgeld zur Folge. 

    Bitte beachten Sie hierbei Folgendes:

    Die Kolpingstadt Kerpen ist zuständig für die im Stadtgebiet ansässigen Gewerbebetriebe. Wohnen Sie zwar in Kerpen, aber Ihre Betriebsstätte befindet sich z. B. in Frechen, so ist in diesem Fall für die Annahme der Gewerbeanzeige die Stadt Frechen zuständig. Diese Gewerbeanzeigen können nicht formlos erfolgen. 

    Grundsätzlich werden Gewerbemeldungen nur noch online gemacht!

    Dafür gehen Sie bitte unten auf den Link „Gewerbean-, ab- oder ummeldung“; von da aus werden Sie automatisch auf das WirtschaftsServicePortal NRW (WSP) weitergeleitet; dort müssen Sie sich registrieren (im ServiceKonto mit Benutzernamen und Kennwort), geben die Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung oder Gewerbeummeldung ein, bezahlen (Gewerbeabmeldung ist kostenfrei) und drucken sich anschließend die Empfangsbescheinigung aus. Dies ist Ihre Gewerbemeldung.

    Anschließend bekommt das Gewerbeamt die Gewerbemeldung digital übermittelt!

    Handelt es sich um eine Personengesellschaft (GBR, OHG, KG), so muss jede/jeder persönlich haftende Gesellschafterin/Gesellschafter eine Gewerbeanzeige erstatten. 

    Die meisten gewerblichen Tätigkeiten sind nur anzeigepflichtig, hier genügt das Einfügen Ihres Personalausweises. 
    Bei angemieteten Objekten zur Ausübung des Gewerbes ist es zwingend notwendig den entsprechenden Mietvertrag vorzulegen! 
    Darüber hinaus gibt es gewerbliche Tätigkeiten, bei denen zwar kein aufwendiges Erlaubnisverfahren notwendig ist, die aber dennoch einer besonderen Überwachung (§ 38 GewO) durch das Ordnungsamt bedürfen.

    Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Tätigkeiten:

    An- und Verkauf:

    • ·         von hochwertigen Konsumgütern
    • ·         Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • ·         Edelmetallen und Waren hieraus
    • ·         Edelsteinen, Perlen und Schmuck
    • ·         Altmetallen

    durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe 

    • ·         Auskunfteien, Detekteien
    • ·         Partnerschaftsvermittlungen
    • ·         Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • ·         Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschl. Schlüsseldienste
    • ·         Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

    Möchten Sie also vorstehende gewerbliche Tätigkeiten ausüben, ist es zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit notwendig, ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister wie auch einen Gewerbezentralregisterauszug für behördliche Zwecken zu beantragen.
    Das Führungszeugnis als auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei der örtlichen Meldebehörde, mit dem Hinweis „behördlicher Empfänger“ oder auch „Belegart 0 bzw. N“ zu beantragen. Nach ca. 10 Tagen treffen die Papiere beim Gewerbeamt ein.

    Bei der Ausübung von handwerklichen und auch handwerksähnlichen Tätigkeiten ist zuvor ein Eintrag in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe erforderlich.

    Auskünfte hierzu erhalten Sie von der Handwerkskammer Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln: 

    Tel.: 0 22 1/20 22 – 329 Frau Klos (Sachbearbeiterin für den Rhein-Erft-Kreis)
    E-Mail:  simone.klos@hwk-koeln.de
    Web:     www.hwk-koeln.de

    Bitte vergessen Sie nicht vor der Eingabe in das Wirtschaftsserviceportal Ihren Personalausweis sowie ggfl. die Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber handwerklicher Betriebe und den Mietvertrag bereitzuhalten.

    Wirtschaftsförderung

    Die städtische Wirtschaftsförderung (https://www.stadt-kerpen.de/index.phtml?mNavID=166.10&La=1) ist die erste Ansprechstelle für Unternehmen in Kerpen und Unternehmen, die sich gerne in Kerpen gründen oder ansiedeln wollen. Ganz gleich ob Grundstückssuche, Fragen zu Behördenzuständigkeiten oder Netzwerkaktivitäten: Die Wirtschaftsförderung steht Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.

    Melden Sie sich unter wirtschaftsfoerderung@stadt-kerpen.de, um die kostenfreien Services der Wirtschaftsförderung zu nutzen und den regelmäßigen Newsletter zu erhalten.

    Gebühren bei An- und Ummeldung:
    - natürliche Person                                 26,00 €
    - juristische Person                                 33,00 €   
             je weitere/n Geschäftsführer/in      13,00 € 

    Formulare