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Tierhaltung (Lärm und Immissionen)



Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
E-Mail:

Telefon:
02237/58-269

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Für Sie zuständig:


Felicitas Stingl


Telefon:
02237/58-257

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Raum:
78

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Tierhaltung
  1. Allgemeine Informationen:
    Tiere sind so zu halten, dass niemand durch hiervon ausgehende Immissionen, insbesondere durch den von Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird. ( § 12 Landesimmissionsschutzgesetz) .
    Bezüglich Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises.

  2. Rechtliche Grundlagen:
    § 12 Landesimmissionsschutzgesetz