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Inhalt
Tierhaltung (Lärm und Immissionen)
Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Felicitas Stingl
Tierhaltung
- Allgemeine Informationen:
Tiere sind so zu halten, dass niemand durch hiervon ausgehende Immissionen, insbesondere durch den von Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird. ( § 12 Landesimmissionsschutzgesetz) .
Bezüglich Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises.
- Rechtliche Grundlagen:
§ 12 Landesimmissionsschutzgesetz