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Unbedenklichkeitsbescheinigung



Abteilung 20.3 Kasse
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-491

Fax:
02237/58-102

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Unbedenklichkeitsbescheinigung
  1. Allgemeine Informationen zu Unbedenklichkeitsbescheinigung:
  2. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    Für die Beantragung ist der Personalausweis, Reisepass oder entsprechende Ausweispapiere vorzulegen.

  3. Gebühren:
    Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.

  4. Rechtliche Grundlage:
    Die rechtliche Grundlage für die Gebührenerhebung ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kerpen vom 21.10.2013, Tarif-Nr. 6.

  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung werden von Behörden überwiegend bei der Anmeldungen von Gewerbebetrieben verlangt. Darüber hinaus sind diese Bescheinigungen im Rahmen von Ausschreibungen vorzulegen.
    Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dokumentiert, dass der jeweilige Antragsteller keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der ausstellenden Behörde hat.