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Kleineinleiterabgabe



Abteilung 20.2 Steuern und Beiträge
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-334

Fax:
02237/58-102

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Kleineinleiterabgabe

Allgemeine Information / Kurzbeschreibung
Entsprechend der Bundeswasserrechtlichen und Landeswasserrechtlichen Regelungen muss unter bestimmten Voraussetzungen für die Einleitung von häuslichem Abwasser auf dem eigenen Grundstück in den Untergrund oder ein Gewässer eine Abwasserabgabe gezahlt werden=> Kleineinleiterabgabe

Wann wird man abgabenpflichtig?
Grundsätzlich ist jede Kleineinleitung abgabenpflichtig.
Nur unter bestimmten, definierten Voraussetzungen kann eine Abgabenfreiheit erreicht werden.

Fragen dazu beantwortet Ihnen gerne:

Zur Technik
Herr Claßen / Herr Weiermann (Abwasserwerk)

Zu Gebühren
Herr Schaaf (Abwasserwerk)