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Freistellung gem. § 67 BauO NRW



Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-274

E-Mail:

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Für Sie zuständig:


Beate Baltes
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich


Telefon:
02237/58-448

E-Mail:

Raum:
208

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Silke Becker
Stadtteile Buir, Manheim-neu u. Langenich


Telefon:
02237- 58 - 577

E-Mail:

Raum:
255

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Nicole Zschocke
Stadtteil Blatzheim


Telefon:
02237/58-299

E-Mail:

Raum:
254

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Sandra Stockem
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet


Telefon:
02237/58-450

E-Mail:

Raum:
257

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Julia Ullrich
Abteilungsleiterin / Stadtteil Kerpen-Süd


Telefon:
02237/58-572

E-Mail:

Raum:
209

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My Phung Nguyen
Stadtteil Sindorf (ohne Gewerbegebiet)


Telefon:
02237/58-575

E-Mail:

Raum:
208

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Formulare

Freistellung gemäß  § 67 BauO NRW (Freistellungsverfahren, genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen)

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absatz 1 oder 2 des Baugesetzbuches bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen keiner Baugenehmigung, wenn

1. das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
2. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichtert ist und
3. die Stadt Kerpen nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.