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Bauvoranfragen



Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-274

E-Mail:

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Für Sie zuständig:


Beate Baltes
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich


Telefon:
02237/58-448

E-Mail:

Raum:
208

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Silke Becker
Stadtteile Buir, Manheim-neu u. Langenich


Telefon:
02237- 58 - 577

E-Mail:

Raum:
255

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Nicole Zschocke
Stadtteil Blatzheim


Telefon:
02237/58-299

E-Mail:

Raum:
254

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Sandra Stockem
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet


Telefon:
02237/58-450

E-Mail:

Raum:
257

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Julia Ullrich
Abteilungsleiterin / Stadtteil Kerpen-Süd


Telefon:
02237/58-572

E-Mail:

Raum:
209

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My Phung Nguyen
Stadtteil Sindorf (ohne Gewerbegebiet)


Telefon:
02237/58-575

E-Mail:

Raum:
208

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Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages ist es zur Vermeidung eventuell aufwendiger Planungsarbeiten zweckmäßig, wegen bestehender Zweifel über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine Bauvoranfrage an die Bauaufsichtsabteilung zu richten. Dem förmlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Diese Unterlagen sind in dem Einzelfall unterschiedlich.

Den Umfang der Bauvoranfrage und damit auch die erforderlichen Unterlagen, bestimmt der Antragsteller/die Antragstellerin.

Achtung: Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gibt noch kein Recht, mit den Bauarbeiten zu beginnen!