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Baumschutz in privaten Gärten



Abteilung 40.4 Baubetriebshof und Grünflächen
Sindorfer Straße 26
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-611

Fax:
02237/58-650

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Baumschutz

Baumschutz in privaten Gärten

Die Baumschutzsatzung der Stadt Kerpen regelt den Umgang mit Bäumen auf privaten Grundstücken. Die Satzung beschreibt, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Bedingungen dennoch eine Fällerlaubnis erteilt wird.
Weitere Informationen zum Baumschutz und zur Genehmigung auf Baumfällung.

 Städtische Bäume

Für Straßenbäume und Bäume in städtischen Anlagen ist Herr Markus Zimmermann zuständig.

Markus Zimmermann
40.4
Sachbearbeiter


Telefon:
02237/58-637

E-Mail:

Raum:
11

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