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Kanalanschlussbeiträge



Abteilung 20.2 Steuern und Beiträge
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
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Für Sie zuständig:


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Wilfried Nücker
Sachbearbeiter


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Kanalanschlussbeiträge

Kanalanschlussbeiträge werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Abwasseranlage der Stadt Kerpen erhoben. Rechtsgrundlage ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Anschlussbeitragssatzung der Stadt Kerpen. Mit dem erzielten Beitragsaufkommen wird die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung des Kanalnetzes zum Teil finanziert.

Der Beitragssatz beträgt satzungsgemäß zur Zeit 5,03 € pro m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche. Diese Grundstücksfläche wird nach einem bestimmten Modus aus der tatsächlichen Grundstücksfläche errechnet, wobei hauptsächlich die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstückes berücksichtigt wird.