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Leistungen nach dem Opferentschädigungesetz



Abteilung 27.1 Senioren, Menschen mit Behinderung und soziale Hilfen
Jahnplatz 7c
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-247

Fax:
02237/58-102

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Für Sie zuständig:


Susanne Remacly
Sachbearbeiterin
Jahnplatz 7c
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-239

E-Mail:

Raum:
3

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Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

Wer in Deutschland Opfer einer Gewalttat wird hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Diese Voraussetzungen sind im Opferentschädigungs-Gesetz (OEG) geregelt. Dessen wichtigstes Ziel ist es, die körperliche und seelische Gesundheit der Betroffenen so weit wie möglich wieder herzustellen und somit die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe wieder zu ermöglichen. Die Leistungen nach dem Opferentschädigungs-Gesetz werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Der Landschaftsverband Rheinland berät und informiert Opfer von Gewalttaten und ihre Angehörigen.

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