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Informationen zur Coronavirus-Pandemie

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Aktuelle Verordnungen

  • Die Coronaschutzverordnung ist mit Ablauf des 28.02.2023 außer Kraft getreten. Damit gilt ab 01.03.2023 auch in NRW nur noch das Bundesrecht und hier konkret die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.

  • Coronateststrukturverordnung ab 23.02.2023