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Wahlbekanntmachung - Wahl zum Bürgerbeirat Manheim
16.10.2006

Am 12. November 2006 findet im Stadtteil Manheim der Stadt Kerpen die

WAHL ZUM BÜRGERBEIRAT MANHEIM

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Wahlbezirk, Wahllokal
Für die Wahl wurde ein Wahlbezirk gebildet, der dem Stadtteil Manheim in der räumlichen Abgrenzung gemäß der Hauptsatzung der Stadt Kerpen entspricht.
Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus Manheim, Esperantostraße.

Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die am Wahltag das sechzehnte
Lebensjahr vollendet sowie mindestens seit drei Monaten in Kerpen-Manheim ihre
Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Wahlberechtigte).
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Oktober 2006 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich mit dem Wahlbüro im Rathaus Kerpen in Verbindung setzen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahl im Wahllokal
Jeder Wähler hat die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen; die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitgehalten werden.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine im Wahllokal gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat für die Wahl des Bürgerbeirates Manheim bis zu elf Stimmen. Werden auf dem Stimmzettel mehr als elf Wahlbewerber gekennzeichnet, ist der Stimmzettel ungültig.
Die Wahlhandlung im Wahllokal ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Briefwahl
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl des Bürgerbeirates Manheim durch Briefwahl teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag jeder in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Wahlscheine können bis zum 10. November 2006, 12.00 Uhr, bei der Stadt Kerpen -Wahlbüro-, Rathaus, Zimmer 112, mündlich, schriftlich, durch Fax oder per E-Mail beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte zugleich

  1. einen Stimmzettel,
  2. den blauen Wahlumschlag,
  3. den hellroten Wahlbriefumschlag.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können.
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den besonderen blauen Wahlumschlag, der zu verschließen ist, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, steckt den unterschriebenen Wahlschein und den Wahlumschlag in den besonderen Wahlbriefumschlag und verschließt den Wahlbriefumschlag.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die Stadt Kerpen -Wahlbüro - absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage eingeht.
Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert; sie werden entsprechend vorfrankiert. Sie können auch im Rathaus abgegeben werden.

Ermittlung des Wahlergebnisses
Zur Ermittlung des Ergebnisses der Wahl im Wahllokal und der Briefwahl tritt der Wahlvorstand am Tag nach der Wahl, Montag, 13.11.2006, um 10.00 Uhr im Rathaus Kerpen, Kleiner Sitzungssaal (R. 198), zusammen.
Die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Zählgeschäfts möglich ist.

Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Kerpen, den 
16.10.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin als Wahlleiterin

16.10.2006