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Inhalt
Wohngeld
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen (wie zum Beispiel Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Mietzuschuss können zum Beispiel beantragen:
Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum; Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes; (Mit-) Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.
Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können zum Beispiel beantragen:
Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum).
Weitere Informationen finden Sie hier:
Weitere Informationen zum Wohngeld
Die Formulare zur Beantragung von Wohngeld finden Sie hier:
Ansprechpartner
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