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Fragen zu Ausschreibungen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Vergaben.
Sie können sich auch gerne an die Vergabestelle wenden: Telefon 02237 58-336 oder per E-Mail.

 

Wie und wo kann ich mein Angebot abgeben?

Bei der Kolpingstadt Kerpen werden Ausschreibungsverfahren ausschließlich in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Rheinland abgewickelt. Das bedeutet, dass alle Vergabeunterlagen in elektronischer Form kostenlos als Download über den Vergabemarktplatz Rheinland bereitgestellt werden und nur noch elektronische Angebote zulässig sind. Darüber hinaus erfolgt jegliche Kommunikation mit der Zentralen Vergabestelle über diese Plattform.

Sollten Sie Interesse an Ausschreibungen der Kolpingstadt Kerpen haben, ist es erforderlich, dass Sie sich einmalig auf dem Vergabemarktplatz Rheinland registrieren. Die Registrierung sowie die Nutzung der Plattform ist für Sie kostenfrei. Sie benötigen keine zusätzliche Software.

 

Was ist eine Submission?

Die Submission ist der Termin, bei dem die verschlossenen Angebote, die rechtzeitig eingegangen sind, geöffnet werden. Der Submissionstermin ist aus den bekanntgegebenen Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bei der Submission sind mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kolpingstadt Kerpen anwesend. Es wird eine Niederschrift gefertigt. Anschließend werden die Angebote gekennzeichnet und vorgeprüft.

 

Kann ich bei der Submission dabei sein?

Bei Ausschreibungen nach VOB/A, 1. Abschnitt, dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten bei der Submission anwesend sein (§ 14a Abs. 1 S. 1 VOB/A). Bei allen anderen Ausschreibungen sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.

 

Kann ich das Submissionsergebnis erfahren?

Bei Ausschreibungen nach VOB/A 1. Abschnitt können Bietern auf Antrag die Namen der anderen Bieter und die Angebotssummen mitgeteilt werden (§ 14 Abs. 7 VOB/A). Bei allen anderen Ausschreibungen sind diese Daten unter Verschluss zu halten.

 

Nach welchen Kriterien wird ein Angebot angenommen?

Die Zuschlagskriterien werden in den Ausschreibungsunterlagen genannt.

 

Wann und wie erfahre ich, ob mein Angebot den Zuschlag erhalten hat?

Ihr Angebot wird rechnerisch und fachtechnisch geprüft. Bei größeren Aufträgen werden dazu oft externe Büros, z.B. Architekten, eingeschaltet. Der Vergabevorschlag wird anschließend dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Sobald eine Entscheidung getroffen worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Information. In der Regel geschieht das innerhalb der Binde- bzw. Zuschlagsfrist. § 134 GWB bleibt unberührt.

 

Können ortsansässige Firmen bevorzugt werden?

Wegen des Gleichbehandlungsgebots ist ein öffentlicher Auftraggeber rechtlich daran gehindert, ortsansässige Firmen zu bevorzugen. Jedes Unternehmen mit Sitz im EU-Binnenmarkt muss den gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben.

 

Warum sind öffentliche Ausschreibungen so aufwändig?

Aufträge des Bundes, der Länder und der Kommunen machen einen großen Teil des Auftragsvolumens in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die öffentliche Hand hat dadurch eine starke Stellung auf dem Markt. Sie ist nicht frei in der Entscheidung, an wen und zu welchen Bedingungen sie Aufträge vergibt. Die Regelungen des Vergaberechts haben zum Ziel,

  1. den Wettbewerb zu fördern,
  2. das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln,
  3. die Auftragsvergabe transparent zu gestalten,
  4. soziale Kriterien, z.B. die Einhaltung des Mindestlohns, zu berücksichtigen.

 

Weitere Informationen bietet das Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen.