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Achtung:

Aufgrund des stark erhöhten Arbeitsaufkommens bei der Ausländerbehörde der Kolpingstadt Kerpen, kommt es derzeit zu ungewöhnlich langen Wartezeiten bei der Kontaktaufnahme und der Vergabe von Terminen. 

Bitte beachten Sie zudem, dass es auch bei der telefonischen Erreichbarkeit zu langen Wartezeiten kommen kann.

Telefonisch erreichen Sie die Sachbearbeitung Montags und Dienstags von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:30 Uhr.

In dringenden Fällen schreiben Sie bitte eine E-Mail an Ihre Sachbearbeitung und kennzeichnen diese mit dem Hinweis der Wichtigkeit hoch.

Bitte achten Sie darauf, Verlängerungen von Aufenthaltstiteln rechtzeitig, also mindestens 3 Monate vor Ablauf zu beantragen.

Die Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für die Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen.

Bitte nehmen Sie telefonischen Kontakt direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter / Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin auf. Die Buchstabenzuordnung sowie die dazugehörige Rufnummer finden Sie unter den jeweiligen Aufgabengebieten: 

Kontakte

Inhalt

1. Allgemeine Information zur Einbürgerung:

Geregelt wird die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband auf der Grundlage des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erfolgt auf Antrag.
Jede/r Antragsteller/in muss ein eigenes Antragsformular ausfüllen. Lediglich Kinder unter 16 Jahren, die im Familienverband miteingebürgert werden, können im Antragsformular der Eltern ihren Antrag stellen.
Jeder Einbürgerungsantrag löst Kosten aus, auch für den Fall, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann oder der Antrag zurückgenommen wird. Einen Teil der Einbürgerungsgebühren (191 € bei Erwachsenen und allein einzubürgernden Kindern bzw. 38 € bei miteinzubürgernden Kindern) werden bereits bei Antragstellung erhoben.
Den Einbürgerungsantrag erhalten Sie im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, bei der die Erteilungsvoraussetzungen überschlägig geprüft und die Erfolgsaussichten des Antrags bewertet werden. Aus diesem Grund wird der Einbürgerungsantrag nicht ins Internet eingestellt. Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache nicht erforderlich. 
Zwecks Terminierung einer Vorsprache setzen Sie sich bitte mit Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter unter den angegebenen Rufnummern in Verbindung.

2. Zuständige/r Sachbearbeiter/in:

N.N.
Sachbearbeitung
Buchstaben A - Z


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3. Einbürgerungsvoraussetzungen:

Es gibt für die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (Anspruchseinbürgerung, Ermessenseinbürgerung) auch unterschiedliche Einbürgerungsvoraussetzungen.  Über die fallbezogenen Voraussetzungen werden Sie im Rahmen der persönlichen Vorsprache informiert. Sie erhalten dann auch Informationen über die einzureichenden Unterlagen.
Im Allgemeinen gelten aber folgende Einbürgerungsvoraussetzunngen:
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt
- ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachstand B1)
- bestandener Einbürgerungstest
- gesicherter Lebensunterhalt
- keine Straftaten

4. Gebühren:

Erwachsene: 255 €
Kinder:   51 €  (bei Miteinbürgerung im Familienverband)
Kinder: 255 €  (bei Einzeleinbürgerung)

5. Rechtliche Grundlagen:

Staatsangehörigkeitsgesetz