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Inhalt
Bebauungsplan Türnich 246/1. Änderung "Gewerbe- und Industriegebiet Ville"
Weiteres Ziel der Planungsänderung ist, eine zeitgerechte Vermarktung durchführen und an Bauflächen interessierten Gewerbetreibenden ein individuelles Baugrundstück anbieten zu können. Die grundlegende Konzeption des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes wurde dabei nicht verändert .
Im Wesentlichen wurden folgende Festsetzungen geändert:
Erschließungsflächen,
Flächen des ruhenden Verkehrs,
die überbaubaren Flächen,
Art der baulichen Nutzung,
Anpassung der Maßfestsetzungen,
Grünordnerische Festsetzungen,
Anpassung der Ausgleichsflächen und der
Versickerungsmöglichkeit von Dachflächenwasser auf eigenem Grundstück.
Sachbearbeiterin
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.