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Bebauungsplan Sindorf 245 GI Geilrather Feld

Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist es, eine Standortsicherung für einen bestehenden gewerblichen Betrieb durch Festsetzung eines Industriegebietes zu betreiben und darüber hinaus bereits vorhandene Industriegebietsflächen des Bebauungsplanes 19 A “Industriegebiet Hüttenstraße” zu arrondieren. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 245 sollen auch Ansiedlungsmöglichkeiten für solche Betriebe geschaffen werden, welche gemäß bestehender Rechtslage auf anderen Gewerbeflächen innerhalb des Stadtgebietes unzulässig sind.

Lageplan SI 245 NEU
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
27.09.1994
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
21.11. - 23.12.1994
Offenlegungsbeschluss:
09.06.1998
Offenlegung:
09.09. – 09.10.1998
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
04.05.1999
Rechtskraft (Veröffentlichung):
24.08.1999
 
Ansprechpartnerin:

Frau Jill Karbowiak
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-430

Fax:
02237/589-430

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.