Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Standortfindung

Eine entscheidende Voraussetzung für die gemeinsame Umsiedlung an einen Umsiedlungsstandort ist, dass dieser von der Mehrheit der umzu­siedelnden Bevölkerung getragen wird. Aus diesem Grunde müssen in einem Verfahren zur Standortfindung, das von der Bezirksregierung durchge­führt wird, die örtlichen Besonderheiten, die genehmigungsrechtlichen An­forderungen und die Erfahrungen aus neueren Umsiedlungen ebenso Be­rücksichtigung finden, wie die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an Information und Mitwirkung.

Die Standortwahl

Am 13. und 16. Dezember 2007 fand die Standortwahl statt. Dabei wurde der Standort Kerpen-Dickbusch von den Manheimerinnen und Manheimern gewählt. Hier kommen Sie zum Wahlergebnis.
Hier finden Sie die Presseerklärung der Bezirksregierung Köln zum Wahlergebnis.

Die Schritte des Standortfindungsverfahrens zur Umsiedlung Manheim

Die Stadt Kerpen als Heimatgemeinde hat gemeinsam mit dem Bürgerbeirat Manheim verschiedene Vorschläge für potenzielle Umsiedlungsstandorte benannt, diskutiert und bewertet. Sie alle mussten sich den nachfolgenden Kriterien unterordnen lassen:

  • Übereinstimmung mit landesplanerischen Vorgaben (z.B. Zuordnung zu allgemeinen Siedlungsbereichen; Schonung freier, schützenswerter Landschaftsräume)
  • Akzeptanz durch die Umsiedler unter Berücksichtigung z.B. lokaler Bindungen und Orientierungen
  • Nähe zum bisherigen Standort
  • Erreichbarkeit der Arbeitsplätze, Schulen und anderer Infrastruktureinrichtungen
  • erschließungs- und entwässerungstechnische Eignung (Verkehrsanbindung, Baugrund, Topographie, Vorfluter)
  • städtebauliche Eignung unter Berücksichtigung der Lage außerhalb tektonischer Störzonen und möglichst außerhalb von Auegebieten
  • Lage außerhalb flächenwirksamer Restriktionen (Wasserschutzzonen, Denkmalschutzbereiche etc.), Immissionen (Staub und Lärm)
  • Lage im alten Gemeindegebiet
  • Eignung unter Berücksichtigung lokaler ökologischer Belange
  • Lage möglichst außerhalb abbauwürdiger Braunkohlenlagerstätten zur Vermeidung einer weiteren Umsiedlung

Die insgesamt 15 benannten Standortvorschläge wurden daraufhin seitens der Bezirksregierung Köln auf ihre Eignung als Umsiedlungsstandort geprüft.

Der Rat der Stadt Kerpen beschloss am 12.06.07- entsprechend der Empfehlung des Bürgerbeirates - die Standorte 2 (Buir-Süd), 3 (Kerpen-West) und 8 (Kerpen-Dickbusch) als Standortvorschläge der Stadt Kerpen.

Seitens der Verwaltung wurden zu den drei Standorten Strukturpläne erstellt, in denen die Lage der Flächen und wesentliche vorhandene Infrastruktureinrichtungen in der Nähe des Umsiedlungsortes dargestellt wurden. Bei den Strukturplänen handelt es sich um eine unverbindliche Darstellung der Einbindung der für die Bürgerbefragung zur Standortwahl vorgesehenen möglichen Standorte in das vorhandene Siedlungs – und Landschaftsgefüge der Stadt Kerpen. Die erforderliche Größe des Umsiedlungsortes wird erst durch die 2. Bürgerbefragung zur Standortgröße im Frühjahr 2008 ermittelt. Danach werden konkrete städtebauliche Planungen erarbeitet, durch die die Struktur des Umsiedlungsortes festgelegt wird.

Die Standortgröße

In einer 2. Bürgerbefragung wurde die erforderliche Größe des ausgewählten Umsiedlungsstandortes ermittelt. Anhand der hier genannten Grundstückswün­sche wird der private Flächenbedarf am neuen Ort errechnet. Hinzu addiert werden dann die erfor­derlichen Flächen für Gemeinbedarfseinrichtungen (wie z.B. Kindergarten ), der Erschließungsflächen (wie z.B. Straßen und Plätze) sowie Grünflächen bzw. Flächen zum Ausgleich des zu erwartenden Ein­griffs in Natur und Landschaft. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden die Lage und Größe des Um­siedlungsstandortes im Braunkohlenplan festgelegt.