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Mehr Wohngeld für mehr Bürgerinnen und Bürger

Das Wohngeld-Plus bringt zwei Millionen Haushalten schnelle Unterstützung.

Hohe Wohnkosten belasten viele Haushalte mit niedrigen Einkommen stark. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt daher Menschen mit niedrigen Einkommen mit einer weitreichenden Wohngeldreform: Seit dem 1. Januar 2023 haben 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat. Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus?

Das Wohngeld-Plus richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell an Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Daher sollte jeder Geringverdienende seinen Anspruch mithilfe des Wohngeldrechners prüfen.

Anspruch auf Wohngeld-Plus prüfen – ganz einfach mit dem Wohngeldrechner

Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben. Ob ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht, können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert mithilfe des Wohngeldrechners prüfen.
Für den Antrag selbst muss eine überschaubare Anzahl an Dokumenten eingereicht werden. Dazu zählen ein Nachweis über die Wohnkosten sowie ein Einkommensnachweis. Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise hinzukommen.

Den Antrag auf Wohngeld-Plus stellen Sie bei der Wohngeldstelle der Kolpingstadt Kerpen oder online über den Link des Wohngeldrechners. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld automatisch!

Wohngeldstelle Kolpingstadt Kerpen 

Einen Onlineantrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie demnächst hier stellen: 

Datenschutzerklärung zum OZG-Dienst Wohngeld