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Kinderzuschlag

Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind, sollen mit dem Kinderzuschlag zielgenau unterstützt werden.
Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Mit dem Gesetz erhalten sie pro Kind bis zu 140 Euro monatlich.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der:

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