Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
fried_Titelleiste-Friedhof
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Auswahl der Grabstätte

Friedhof KerpenBei der Auswahl der Grabstätte bestehen verschiedene Möglichkeiten über die zu entscheiden bei einem Trauerfall meist nur wenig Zeit bleibt, obwohl mit der Wahl weit reichende Konsequenzen verbunden sind.
Eine Grabstätte, genauer gesagt das Nutzungsrecht der Grabstätte, wird für eine bestimmte Zeit vergeben; Eigentum an Gräbern kann man heute nicht mehr erwerben.
Die Wahl, die man treffen muss, betrifft die Ausgestaltung dieses Nutzungsrechtes. Am weitestgehenden sind die Möglichkeiten bei einem Wahlgrab, eng begrenzt hingegen ist der Spielraum im Falle eines Reihengrabes. Deshalb sollte die Art des Grabes vorher gut durchdacht sein, da sich die einmal getroffene Wahl im Nachhinein nicht mehr ändern lässt.
Jeder Mensch kann aber auch durch letztwillige Verfügung für den Fall seines Todes Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen. Solche als formgerechter letzter Wille getroffenen Anordnungen über seine Bestattung sind für Angehörige rechtlich bindend.

Zur Bestattung von Familienangehörigen eröffnen sich auf den Friedhöfen in Kerpen mehrere Möglichkeiten.

  1. Zunächst einmal ist zwischen der Erdbestattung und der Feuerbestattung zu wählen.
    Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg beigesetzt.
    Bei einer Feuerbestattung wird der Körper in einem Sarg verbrannt und die Asche in eine Urne gefüllt.
    Die Feuerbestattung darf grundsätzlich nicht gegen den Willen des Verstorbenen durchgeführt werden. Liegt keine schriftliche oder mündliche Willensbekundung vor, so können die Angehörigen die Feuerbestattung beantragen. Erst wenn die Erlaubnis zur Feuerbestattung dem Krematorium vorliegt, darf der Leichnam eingeäschert werden. Nach der Feuerbestattung wird die Urne zu jenem Friedhof gebracht, auf dem die Beisetzung stattfinden soll.
    Während die Erdbestattung im Sarg bis vor wenigen Jahren die traditionelle Form der Beerdigung war, entscheiden sich heute immer mehr für eine Beisetzung in einer Urne.
  2. Des Weitern muss zwischen einem Wahlgrab oder Reihengrab entschieden werden.
    Wahlgräber haben ein Nutzungsrecht von 25 oder 30 Jahren; danach kann das Nutzungsrecht auf Wunsch gegen eine Gebühr verlängert werden. Es gibt sie sowohl für Erd- wie für Urnenbestattungen.
    Reihengräber  werden „der Reihe nach“ einmalig für die Laufzeit von 25 oder 30 Jahren vergeben und können nicht wieder erworben werden. Reihengräber gibt es ebenfalls sowohl für Erd- wie für Urnenbestattungen.
  3. Baumgräber gibt es mittlerweile auf den meisten Kerpener Friedhöfen. Zum größten Teil sind die Bäume noch jung, doch werden in einigen Jahren die neuen Gräber unter großen Baumkronen liegen. Baumgräber sind  pflegefreie Urnengräber mit einer Ruhefrist von 20 Jahren.
  4. Nicht unwesentlich ist letztlich die Frage nach dem Pflegeaufwand des Grabes.
    Die von der Stadt Kerpen angebotenen Grabstätten lassen sich in zwei Hauptgruppen unterscheiden:
    Gräber mit eigener Pflege und Gestaltung
    Gräber ohne eigenen Pflegeaufwand.