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Kindergrabstätten und Grabstätten von Tod- oder Fehlgeburten

Eigene Trauerorte in einem eigenen Friedhofsbereich werden für die Bestattung von Kindern bis zu 5 Jahren und für Tot – oder Fehlgeburten bereitgehalten.

Kinderreihengräber

KindergräberFür Eltern, die die schmerzvolle Erfahrung des Todes eines kleinen Kindes gemacht haben, ist es sehr wichtig, einen Ort zu haben, an dem man sein Kind weiß, einen Ort der Trauer und gleichzeitig der Geborgenheit.
Auf allen Kerpener Friedhöfen gibt es für die kleinen Kinder bis zu 5 Jahren einschließlich der Tot- und Fehlgeburten reine Kindergräber. Bei diesen Gräbern gelten die gleichen Vorgaben wie für die Reihengräber erwachsener Verstorbener. Es sind kleine Einzelgräber von 1,20 m x 0,60 m, in die keine weiteren Familienangehörigen beerdigt werden können. 
Die Ruhefrist beträt je nach Friedhof 15 - 25 Jahren; eine  Verlängerung der Nutzungszeit kann nicht gewährt werden. Selbstverständlich dürfen Kinder auch im allgemeinen Bereich des Friedhofs in eine Wahlgrabstätte mit der Möglichkeit des Wiedererwerbs und der Bestattung anderer Personen beigesetzt werden.  

Gedenkstelen für Tod- oder Fehlgeburten

TodgeburtenKeinen Schritt auf dieser Erde getan und dennoch
unauslöschliche Spuren
in meinem Herzen hinterlassen.

 

Eltern, die ein frühgeborenes Kind verloren haben, fehlte in der Vergangenheit die Möglichkeit Abschied zu nehmen. Wege aus Schmerz und Trauer zu finden ist sehr schwierig, wenn das verlorene Kind keine sichtbaren Spuren im Leben hinterlassen hat.
Aus diesen Gründen wurde in den letzten Jahren von den ansässigen Kirchengemeinden in Mödrath und Blatzheim eine Gedenkstätte für fehlgeborene Kinder eingeweiht. Hier können Eltern, die während der Schwangerschaft, durch Fehlgeburt oder nach schwerer Entscheidung des Abbruchs ihr Kind verloren haben, Abschied nehmen.

Unter Fehlgeburten versteht man totgeborene Kinder mit einem Gewicht von bis zu 500 g. Totgeborene Kinder (einschließlich Fehlgeburten) bezeichnet man die Kinder, die vor dem Ablauf des 6. Schwangerschaftsmonats geboren sind. Sowohl totgeborene Kinder als auch Fehlgeburten unterliegen nicht dem Bestattungszwang.
  

Bildgalerie Kindergräber