Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Förderkulisse und Hintergründe

Förderkulisse Strukturwandel

Die sich aus dem Investitonsgesetz Kohleregionen ergebenden insgesamt 40 Milliarden Euro, sind rund 14,8 Milliarden für das Rheinische Revier reserviert.

Zur Operationalisierung der Förderung werden im Wesentlichen bestehende Förderrichtlinien des Bundes und des Landes verstärkt (etwa die Städtebauförderung). Das Land wird zudem eine neue Förderrichtlinie für das Rheinische Revier erlassen. Laufende Strukturförderungen finden Sie hier.


Strukturwande Verteilung der Strukturfördermittel

Fördersystematik

  • Land leitet das fördertechnische Verfahren für die Landeskomponente
  • Bund leitet das fördertechnische Verfahren für die Bundeskomponente
  • Land übernimmt die Verantwortung für die Zuordnung von Mitteln der Bundes-und Landeskomponente zu Revierknotenthemen
  • Zuordnung zu den Bundes-und Landesmitteln erfolgt je nach Themenstellung in den zuständigen Fachressorts der Landesregierung
  • Die Stabsstelle des Landes übernimmt die regionalökonomische und fördertechnische Gesamtverantwortung
  • Region entwickelt die Strategie, generiert Projekte, bildet den regionalen Konsens und setzt um

Das Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP 1.0) der ZRR stellt die strategische Fördergrundlage dar. Es wurde überarbeitet und liegt nun in der Fassung 1.1 als Web-Version vor. Dies ergibt sich aus

  • § 1 Abs. 3 Investitionsgesetz Kohleregionen (Die Länder haben sich für die Fördergebiete nach §2 Leitbilder nach den Anlagen 1 bis 3 gegeben, die sich auf eine nachhaltige Entwicklung in einem umfassenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Verständnis beziehen.)
  • sowie § 6 der Bund-Länder-Vereinbarung (Die Länder legen vor Beginn der ersten Förderung ein Verfahren zur Vergabe und Verwendung der Finanzhilfen fest (Programme). Die Länder regeln damit die Durchführung des Verfahrens zur Verwendung der Finanzhilfen insbesondere zur Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung von Braunkohle.)

Programme

Mit dem SofortprogrammPLUS und dem Starterpaket Kernrevier wurden Ende 2019 bereits zwei Programme durch den Beschluss des Aufsichtsrats der Zukunftsagentur auf den Weg gebracht, die außerhalb der künftigen Aufrufverfahren besonders dringliche Herausforderungen angehen und als Beginn des Regelprogramms erste Signale in der Region setzen sollten.

Ab dem Jahr 2021 startete das sogenannte Regelprogramm mit themenbezogenen Förderaufrufen. Grundvoraussetzung für die spätere Antragstellung ist der regionale Konsens zur Förderwürdigkeit. Dementsprechend gliedern sich die Verfahren in eine Skizzenphase (Vorqualifizierung) und die eigentliche Antragsphase. Die abschließende Bewilligung der Projekte am Ende einer erfolgreichen Antragsphase erfolgt dann je nach Zuständigkeit für das finanzierende Programm durch die Bundes- bzw. die Landesregierung.

Das Regelprogramm ist am 27.04.2021 mit einem ersten Aufruf im Programm REVIER.GESTALTEN gestartet. Die Einreichungsfrist des dritten und letzten Aufrufes endete am 29.07.2022. Anschließend wurde das Verfahren seitens des Landes umgestaltet in ein neues Dialogverfahren. Nähere Informationen finden Sie hier. Aktuell gibt es keinen Aufruf. 


Im Programm "Unternehmen Revier" ist kürzlich ein neuer Aufruf erfolgt. . Förderfähig sind Investitionen und Personalkosten zur Realisierung von Vorhaben mit Bezug zu den vier inhaltlichen Themenfeldern Digitalisierung, nachhaltiges Wirtschaften, resiliente Gestaltung des Standortes und Zukunftsraum Rheinisches Revier. Die Einreichungsfrist endet am
19. April 2024.
Ein weiterer Stichtag folgt voraussichtlich im Oktober 2024. Am 15. Februar 2024 von 14:00-15:30 Uhr findet eine digitale Informationsveranstaltung der ZRR statt. Nähere Informationen finden Sie hier.

Im Förderprogramm DigiRess II (Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen) werden kleine und mittlere Unternehmen aus dem Rheinischen Revier bei der Optimierung von Produktionsprozessen, Produktgestaltungen und Geschäftsmodellen für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung unterstützt. Einreichungen sind zunächst bis zu den Stichtagen 15. April 2024 und 15. Juni 2024 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier


Förderung für kleine und mittlere Unternehmen gibt es zudem seit dem 20. Dezember 2022 über die Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier. Gefördert werden 

  • Externe Beratung
  • Personal
  • Innovations- bzw. Investitionsförderung
  • Qualifizierung und Coaching

Weitere Informationen erhalten Sie hier.