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Ab sofort werden nur noch elektronische Angebote in allen Ausschreibungsverfahren zugelassen!

Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich des Corona- Virus wurden das öffentliche Leben und der öffentliche Verkehr eingeschränkt.
Dies bedeutet auch, dass seit Mitte März 2020 die Anwesenheit von Bietern bei der Angebotsöffnung von beschränkten Vergaben –welche bisher zulässig war- nun nicht mehr möglich ist.
In diesen Fällen können Sie auch weiterhin über eine E-Mail an vergabestelle@stadt-kerpen.de und Angabe der Vergabenummer „S-KERP-2020-.…“ das ungeprüfte Submissionsergebnis nach der Öffnung erfragen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese besondere Situation zum Anlass nehmen, ab sofort nur noch elektronische Angebote für die Angebotsauswertungen in sämtlichen Vergabeverfahren zuzulassen. Die elektronische Angebotsabgabe ist bereits gemäß gesetzlicher Vorgaben für Verfahren über des EU-Schwellenwertes und seit 01.01.2020 auch für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gemäß der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgeschrieben. Nunmehr macht die Kolpingstadt Kerpen von Ihrem Wahlrecht gemäß § 11 Abs. 1 VOB/A Gebrauch diese Vorgehensweise auch auf bauliche Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich auszuweiten.

Damit Ihrerseits eine Teilnahme an Ausschreibungsverfahren der Kolpingstadt Kerpen möglich bleibt, bitte ich Sie, falls noch nicht geschehen, sich auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (www.vergabemarktplatz-rheinland.de) zu registrieren.

Sollten Ihrerseits Fragen zum Prozedere -elektronische Angebotsabgabe- bestehen, steht Ihnen das Team der Vergabestelle gerne auch telefonisch zur Verfügung.