Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Menschen mit Behinderung

Zum 01.01.2008 sind die 11 Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen aufgelöst worden. Die bisher von den Versorgungsämtern wahrgenommenen Aufgaben sind durch Landesgesetze auf die Kreise und kreisfreien Städte sowie die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe aufgeteilt worden.
Für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen gemäß § 69 Sozialgesetzbuch IX ist jetzt der

Landrat des Rhein-Erft-Kreises
Amt für Familien, Senioren und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

zuständig, soweit die Bürgerinnen und Bürger in Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim oder Wesseling wohnen. 

Schwerbehindertenausweis beantragen
Schwerbehindertenausweis verlängern

Nähere Informationen erhalten Sie bei