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Inhalt

FührungszeugnisFührungszeugnis                                                                             

Das polizeiliche Führungszeugnis enthält Angaben darüber, ob die antragstellende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Beantragung kann nur persönlich unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses im Bürgerbüro erfolgen.

Seit dem 01.09.2014 kann das Führugszeugnis (und Gewerbezentralregisterauzug) online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung für den Online-Antrag  sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät. Ausländische Mitbürger können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Die Gebühr kann im Online-Portal mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden.

Link: www.bundesjustizamt.de

Bei den Führungszeugnissen wird unterschieden zwischen sogenannten

  • Privatführungszeugnissen (Belegart N), die für persönliche Zwecke benötigt werden und
  • Behördenführungszeugnissen (Belegart O), die für eine Behörde benötigt werden und auch unmittelbar an die benannte Behörde versandt werden.

Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Gebühren

Geld13,00 €