Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Informationen zum Lärmschutz - Nachbarschaftslärm

Wirksame Abhilfe bei Ruhestörungen verspricht erfahrungsgemäß Ihr eigenes privates Tätigwerden. Dazu gehört zu allererst, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu suchen.

Das Einschalten von Dritten - wie etwa des Vermieters, des Wohnungsverwalters oder gar der Polizei - führt leicht dazu, dass sich der Konflikt verschärft und über den eigentlichen Anlass hinaus wächst. Denn während die von Ihnen gerufenen Dritten ihre Arbeit machen und wieder verschwinden, müssen Sie selbst weiterhin dort wohnen. Daher sollten Sie von dieser Möglichkeit erst Gebrauch machen, wenn Ihre eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Bei Mietwohnungen sollten Sie den Vermieter auffordern, Abhilfe zu schaffen und für die Einhaltung einer etwaigen Hausordnung zu sorgen.

Für das Haus- oder Grundstückseigentum gibt es keine solchen Sonderregelungen. Das Verhältnis zwischen benachbarten Hauseigentümern ist insbesondere durch das Zivilrecht geregelt. Hier sind Sie gezwungen, das Unterlassen weiterer Störungen unmittelbar selbst bei dem Störer einzufordern.

Eine weitere Möglichkeit kann das Einschalten der zuständigen Schiedsfrau oder des Schiedsmannes sein. Die Schiedspersonen sind besonders geschult, nachbarliche Streitigkeiten zu schlichten. Auf diese Weise soll allen Beteiligten ein Gerichtsverfahren erspart werden und der Konflikt dauerhaft und einvernehmlich beigelegt werden.

Schiedspersonen
Broschüre "Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten«

Sachbearbeiterin:

Felicitas Stingl


Telefon:
02237/58-257

E-Mail:

Raum:
78

Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden