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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Reisegewerbe

Zuständige Sachbearbeiterin:

 

 

Marga Titz
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-270

E-Mail:

Raum:
75

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Beschreibung 

Genehmigung zum Angebot von Waren und Dienstleistungen im Reisegewerbe. Wer im sogenannten "Reisegewerbe" außerhalb einer festen Betriebsstätte Waren oder Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt hierfür eine Reisegewerbekarte.
Die Bearbeitungszeit eines Antrages auf Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt in der Regel 4 - 6 Wochen.
Die Erlaubnisgebühr wird bei Antragstellung fällig.

Benötigte Unterlagen
 

  • Antragsformular
  • Personalausweis / Reisepass / gültiges Ausweisdokument
  • Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen bei der Meldebehörde)
  • Gewerbezentralregisterauszug der Belegart "N" (zu beantragen bei der Meldebehörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführenden als auch für die juristische Person einzureichen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde
  • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de für die Zeit ab 2013. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführenden als auch für die juristische Person einzureichen. 

Bei juristischen Personen (AG, GmbH und eingetragene Vereine)

  • Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. 

Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.
Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen. Sie dürfen das Reisegewerbe erst dann eröffnen, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind. 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Gewerbeordnung

Antrag Reisegewerbekarte Gebühren