Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Veranstaltungsleitfaden: Sondernutzung öffentlicher Flächen

Sondernutzung ist die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus und bedarf der Genehmigung der Stadt Kerpen. Das kann sowohl Flächen für gewerbliche Nutzung (Verkaufsstände, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Automaten, Auslage- und Schaukästen, Außenbewirtung) oder Informationsanlagen (Info-Stände) umfassen.

Der Antrag ist schriftlich, mindestens 10 Werktage vor der beabsichtigten Sondernutzung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer bei Stadt Kerpen, Ordnungsamt, einzureichen.

Gebühren:

Die Sondernutzungsgebühr für einzelne Tage beträgt 1/30 der jeweiligen Monatsgebühr!

Ansprechpartnerin:

Frau Silke Brand
Tel. 02237/58-543
silke.brand@stadt-kerpen.de